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Die Unschuldsvermutung Ein Grundpfeiler Des Strafrechts

Die Unschuldsvermutung: Ein Grundpfeiler des Strafrechts

Die Unschuldsvermutung gilt als einer der wichtigsten Grundsätze des Strafrechts

Sie besagt, dass jeder Mensch als unschuldig gilt, bis ihm seine Schuld gerichtlich nachgewiesen wurde.

Die Unschuldsvermutung ist ein essenzieller Bestandteil eines fairen Strafverfahrens. Sie schützt den Angeklagten vor willkürlichen Verurteilungen und gewährleistet, dass er nicht für Taten bestraft wird, die er möglicherweise nicht begangen hat.

Im deutschen Strafrecht ist die Unschuldsvermutung im Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Diese besagt, dass jeder Angeklagte das Recht hat, für unschuldig befunden zu werden, bis seine Schuld gemäß dem Gesetz bewiesen wurde.

Die Unschuldsvermutung gilt sowohl für Straftaten als auch für Ordnungswidrigkeiten. Sie findet auch Anwendung in anderen Bereichen des Rechts, wie etwa im Zivilrecht oder im Verwaltungsrecht.

Die Durchsetzung der Unschuldsvermutung ist eine wichtige Aufgabe der Justiz. Sie ist ein Garant für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und schützt die Rechte der Angeklagten.


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