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Die Sicherheit Der Justizvollzugsanstalten

Die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten

Hessens Justizvollzugsbehörden im Fokus

18 Behörden mit zwei Zweiganstalten stehen in Hessen

Die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten hat einen hohen Stellenwert. In Hessen sind daher 18 Justizvollzugsbehörden mit zwei Zweiganstalten sowie sechs Abteilungen für den Justizvollzug verantwortlich. Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I ist eine dieser Behörden.

Der Justizvollzug in Hessen ist in sechs Abteilungen unterteilt:

  • Abteilung 1: Untersuchungs- und Strafhaft
  • Abteilung 2: Jugendstrafvollzug
  • Abteilung 3: Frauenstrafvollzug
  • Abteilung 4: Sicherungsverwahrung
  • Abteilung 5: Sozialtherapeutischer Strafvollzug
  • Abteilung 6: Justizvollzugsanstalten mit Arbeitsbetrieben

Die Justizvollzugsbehörden in Hessen sind für die Unterbringung, Verwahrung, Betreuung und Behandlung von Gefangenen verantwortlich. Dazu gehören auch die Absicherung der Anstalten gegen Flucht und Übergriffe sowie die Resozialisierung der Strafgefangenen.


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